Seit 19. Oktober 2025 gibt es eine Empfängerüberprüfung der Banken bei angenommenen Überweisungen und Daueraufträgen. Die Praxis zeigt, dass dies bei Spenderinnen und Spendern durchaus zu Verunsicherungen geführt hat. Dabei gibt es eine einfache Möglichkeit, dem zu begegnen.
Diese Fehlermeldung beim eigenen Online-Banking kennt mittlerweile jeder: „Der Name des Empfängers stimmt nicht mit dem bei der Bank hinterlegten überein.“ Dann wird man aufgefordert, den Empfängernamen zu überprüfen und dann die Überweisung abzubrechen oder zu bestätigen. Ist eine Teilübereinstimmung vorhanden, müssen die Banken laut BAFIN auch den korrekten Namen anzeigen, der bei der Bank hinterlegt ist, also auch, wenn man sich beispielsweise vertippt hat oder das „e.V.“ beim Verein im Namen fehlt.
Fehlermeldung beim Online-Banking
Wenn Vereine ihre Bankkonten anlegen, übernimmt die Bank meist aus dem vorgelegten Vereinsregisterauszug oder der Satzung den Vereinsnamen. Und der kann lang sein. Die Seenotretter in Bremen kennt jeder. Aber wer trägt bei einer Überweisung „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)“ ein? Mit der seit letztem Jahr vorgeschriebenen Empfängerprüfung durch die Banken aber entsteht nun eine Fehlermeldung, die auch Spenderinnen und Spender zweifeln lässt: Bin ich hier richtig?
So ging es auch einem Ehepaar bei der Empfängerprüfung des Blindenverein Hamburg. So dachten sie zumindest, hieße der Verein. Dabei ist der Verein beim Finanzamt und damit auch bei der Bank unter dem Namen: Blinden- u Sehbehinderten verein Hamburg e.V. Selbsthilfeorganisation d Blinden u. Sehbehinderten“ registriert. So erscheint der Name – mit all den Schreibfehlern – auch im Zuwendungsempfängerregister. Folglich wurde eine Fehlermeldung ausgelöst: der Name würde nicht mit dem Empfänger der IBAN übereinstimmen. In ihrer Not rief die Spenderin beim Verein an und fragte nach. Ein Segen für Fundraiserin Lydia Wiebalk, denn so wurde das Problem offensichtlich. „Ich mag mir nicht vorstellen, wie viele Menschen das schon abgeschreckt hatte.“ Auch eine Stiftung, die den Verein unterstützen wollte, bat um eine Kontoprüfung und den „Fehler“ zu beseitigen.
Alias-Namen sind möglich
Doch wie soll das gehen? Die Organisation heißt ja so. Rettung kam in dem Fall vom Bankberater, der eine wenig bekannte Praxis offenbarte. Man kann für sein Konto Alias-Namen festlegen lassen. Muss das aber bei der Bank beantragen. Denn die Banken machen das nicht so öffentlich. Sie müssen ja dann weitere Namen als Empfänger prüfen. So empfiehlt auch die Sprecherin der Deutschen Kreditwirtschaft auf unsere Anfrage für ihre Branche lieber, „dass Vereine und Stiftungen auf ihren Rechnungen oder in ihrer weiteren Korrespondenz die korrekte Bezeichnung gemäß Register für Zahlungen mitteilen, um Fehler oder Missverständnisse für den Zahlenden zu vermeiden.“ Mit anderen Worten: Belehrt eure Spenderinnen und Spender besser selbst!
Andere Banken sind da kundenfreundlicher als ihr Verband. Die Sozialbank, eine Bank, bei der viele Spendenorganisationen ihre Konten haben, richtet bis zu fünf Alias-Namen kostenfrei ein. „Die Hinterlegung von passenden Empfängernamen ist sehr individuell. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bekannte Abkürzungen oder das Weglassen der Rechtsform wie das „e.V.“ oder von den Organisationen selbst vermarktete Bezeichnungen als weitere Empfängernamen hinterlegt werden sollten. In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch, die von den Organisationen selbst ausgehändigten Überweisungsträger und Spendenaufrufe auf den Empfängernamen hin zu prüfen und gegebenenfalls abweichende Bezeichnungen als weitere Empfängernamen bei der Bank zu hinterlegen“, erläutert Pressesprecherin Susanne Bauer.
Kosten beachten
Auch die GLS-Bank richtet Alias-Namen ein. Dort kostet die Einrichtung allerdings einmalig 15 Euro. Richtig teuer wird es bei der Bayern LB. Laut Auftragsblatt kostet es dort 10 Euro pro Konto und Monat. Man sollte also genau schauen und die Preise vorher abfragen.
Während die Sozialbank ihren Kunden die am häufigsten bei Überweisungen genutzten Namen sogar empfiehlt, prüfen andere Banken genau, welche Namen sie vergeben. Bei der GLS-Bank orientiert man sich an Namen in Registern, aber auch an Namen auf Websites. „Seenotretter“ würde dann also als Empfängername akzeptiert werden. Bei der Postbank müssen aber „in allen Fällen entsprechende Nachweise bei der Beauftragung von ALIAS-Namen vorgelegt werden. Bei Vereinen als Nachweis ein Auszug aus dem öffentlichen Vereinsregister oder der Satzung, bei Stiftungen die Stiftungsurkunde oder der Stiftungsvertrag“, wie ein Sprecher der Postbank mitteilt. Bei der Commerzbank entfällt der Nachweis, „wenn es sich bei dem Alias um eine Abkürzung des Namens handelt“, teilt eine Sprecherin mit. Dort kann man sogar eine unbegrenzte Anzahl von Aliasen einrichten. Über die Kosten schweigt sich die Bank allerdings aus.
Auch Daueraufträge betroffen
Viele Organisationen, die eher mit Wortmarken arbeiten, weisen deshalb auch aktiv auf die Empfängerprüfung auf ihren Websites hin. Etwa die Fördergemeinschaft Deutscher Kinderherzzentren e.V., die unter dem Namen „Kinderherzen“ firmiert. Die eingangs unter dem Namen Blindenverein Hamburg bekannte Selbsthilfeorganisation hat sich übrigens für die Abkürzung „BSVH“ entschieden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Empfängerprüfung auch bei Daueraufträgen wie zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge gilt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: das Mitglied überzeugen, einen Lastschrifteinzug zu erteilen oder die Mitglieder zu informieren, welchen Namen sie bei einem Dauerauftrag angeben sollen.
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- Roter Ampelmann: pxhere.com