Kürzlich haben die Mitglieder der Freie Wohlfahrtspflege Bayern eine neue Selbstverpflichtung zur Haustür- und Straßensammlung verabschiedet. Allerdings kommt diese Selbstverpflichtung fast ohne Regeln zu Geldsammlung aus und bleibt weit hinter Branchenstandards zurück.
Von Matthias Daberstiel
Als 2007 das bayerische Sammlungsgesetz ersatzlos gestrichen wurde, war das der Anlass für den Verband der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, über eine freiwillige Selbstverpflichtung für Spendensammlungen nachzudenken. Dem Verband gehören große Organisationen wie die Caritas, das Bayerische Rote Kreuz, der Bund für Naturschutz Bayern, der Landesbund Vogelschutz oder der Volksbund Kriegsgräberfürsorge an. Spendensammlungen im öffentlichen Raum waren bis dahin genehmigungspflichtig gewesen. Nun konnte jeder auf der Straße Geld sammeln. Also entschloss man sich Ende 2012, eine freiwillige Selbstverpflichtung aufzusetzen und diese öffentlichkeitswirksam zu verkünden, um Vertrauen für diese Organisationen herzustellen.
Am 12. Februar 2026 wurde diese Selbstverpflichtung erneuert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Geändert hat sich inhaltlich allerdings fast nichts. Von daher verwundert diese Erneuerung schon. „Haus- und Straßensammlungen sind für viele soziale Angebote unverzichtbar – zugleich leben sie vom Vertrauen der Menschen“, erklärt Margit Berndl, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern stellvertretend für die beteiligten Verbände bei der Neuvorstellung. „Mit der gemeinsamen Selbstverpflichtung setzen wir klare Standards, schaffen Transparenz und grenzen uns eindeutig von unseriösen oder betrügerischen Sammlungen ab.“
Alles ehrenamtlich und transparent?
Zwei der zwölf Punkte der Selbstverpflichtung fallen besonders ins Auge, die bereits seit 2012 gelten: Die Sammlung hat ehrenamtlich zu erfolgen und die „Unkosten der Sammlung sind niedrig zu halten. Sie sollen 10 Prozent des Bruttosammlungsertrages nicht übersteigen.“
An der Stelle wird es verwirrend. Zusätzlich zu diesen Geldsammlungen schicken nämlich beispielsweise die beiden Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege das Bayerische Rote Kreuz und der Bund für Naturschutz Bayern (BN) Agenturen auf die Straßen und an die Haustüren, um Mitgliedschaften abzuschließen. Wo ist da der Unterschied für die Menschen, die da um Unterstützung gebeten werden?
Hohe Provisionen
Am Rande eines Gerichtsprozess erklärte der Kreisvorsitzende Sepp Biesenberger des BN gegenüber dem Münchner Merkur, warum man auf bezahlte Profis im Door-to-Door Fundraising setzt: „Alleine mit Ehrenamtlichen ist Mitgliedergewinnung nicht zu bewältigen“. Der Landesgeschäftsführer des BN Peter Rottner erklärte sogar, dass wer an der Haustür eine Mitgliedschaft für die gute Sache abschließt, nicht erfährt, „dass da ein bezahlter Spendensammler vor ihm steht“. Schaut man in die Selbstverpflichtung wäre das ein klarer Verstoß gegen die Regeln, denn dort gibt es eine Ausweispflicht.
Geldsammlung oder Mitgliederwerbung?
Beim Bund Naturschutz sieht man das anders. Christine Stefan ist für diesen Bereich in der Landesgeschäftsstelle zuständig. Sie macht zwischen Ehrenamtlichen und den professionellen Dialogern einen Unterschied. Die Mitgliederwerbung wäre ja keine Geldsammlung. Das für die Spenderinnen und Spender ein Mitgliedsbeitrag und eine spontane Spende in beiden Fällen einen Geldbetrag bedeutet und wirklich kaum zu unterscheiden ist, erkennt sie im Telefonat an.
Sie begründet die Unterscheidung auch mit der Genehmigungspflicht der Sammlung. Während professionelle Standwerbung in Gemeinden genehmigungspflichtig ist, sei es die reine Spendensammlung an Straße und Haustür nicht. Deshalb habe man die Selbstverpflichtung aufgefrischt und bekenne sich dazu. Nur, der Qualitätsinitiative Straßen- und Haustürwerbung (QISH), die klare Regeln für solche Face-to-Face-Aktionen mit Agenturen aufstellt, hat sich der BN bisher nicht angeschlossen. Dazu heißt es dort: „Wir sind da seit letztem Sommer in einem Prozess mit der Geschäftsführung“.
Selbstverpflichtung reicht nicht
Der QISH mit Sitz in Berlin gehören neben verschiedenen Dialog-Agenturen auch u.a. World Vision, der BUND und Amnesty International an. Auch die Agentur Kober, die Mitglieder für das BRK wirbt. Sie bekennen sich zum Agenturmodell und stellen strenge Qualitätsregeln und Sanktionen bei Zuwiderhandlung auf.
Folgende Regelungen sind verpflichtend:
- klare Kennzeichnung der Werbung als professionell (z. B. durch Nennung der Agentur)
- Hinweis auf Vergütung der Werbenden auf dem Ausweis, dem Anmeldeformular oder Bestätigungsschreiben
- Dokumentation und Schulung der Mitarbeitenden, um seriöses Auftreten sicherzustellen
- Regelmäßige Qualitätskontrollen, z. B. durch Mystery Shopping
„Ein Verstoß gegen diese Standards könnte je nach Schweregrad zu Abmahnungen, Nachschulungen oder sogar zum Ausschluss aus der QISH führen“, erläutert Ricarda Raths, Sprecherin der Initiative und weist darauf hin, „dass Transparenz für die Glaubwürdigkeit von Spendenorganisationen essenziell ist“.
Für Geldsammlungen gelten bisher also solch starken Regeln nicht. In der Selbstverpflichtung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern gibt es keine Sanktionen bei Zuwiderhandlung. Lediglich eine Clearingstelle mit unklaren Aufgaben ist angegeben. Fairerweise ist zu sagen, dass andere Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege sich nicht einmal diese Regeln für Geldsammlungen geben.
Faktisch wird hier aber eine Unterscheidung im Fundraising gemacht wird, die die Menschen auf der Straße oder an der Haustür nicht auseinanderhalten können. Dem selbst gestellten Anspruch „Transparenz zu schaffen“ kann die Freie Wohlfahrtspflege mit dieser Selbstverpflichtung nicht gerecht werden. Die Unterscheidung zwischen professionellen Dialogern und ehrenamtlichen Sammlern kann ja nicht darin bestehen, dass die einen Regeln zu befolgen haben und die anderen nicht. Somit bleibt diese erneuerte Selbstverpflichtung eine vertane Chance für ein ethisches und transparentes Fundraising der Freien Wohlfahrtspflege. Da man selbst aber soviel Wert auf Transparenz legt, wäre es neun der zehn Unterzeichner der Selbstverpflichtung zumindest dringend empfohlen, wenigstens der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ beizutreten.
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- Haus steht auf dem Kopf: pixabay Lutz