Der Kurs behandelt das Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen. Themen sind die gesetzlichen Grundlagen, Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (Selbstlosigkeit, Satzung, Zwecke), steuerliche Behandlung (Steuerbefreiungen, Rücklagenbildung), Spenden (Arten, Voraussetzungen, Zuwendungsbestätigungen, Haftung) sowie Sponsoring (Abgrenzung zur Spende, steuerliche Einordnung und Folgen). Zusätzlich werden aktuelle Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2024 praxisnah erläutert, um Rechtssicherheit und Optimierungspotenziale im Fundraising aufzuzeigen.
Termin:
Mittwoch, 25. Juni 2025, von 09:00 bis 12:30 Uhr
Gemeinnützigkeitsrecht
Der Kurs behandelt das Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen. Themen sind die gesetzlichen Grundlagen, Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (Selbstlosigkeit, Satzung, Zwecke), steuerliche Behandlung (Steuerbefreiungen, Rücklagenbildung), Spenden (Arten, Voraussetzungen, Zuwendungsbestätigungen, Haftung) sowie Sponsoring (Abgrenzung zur Spende, steuerliche Einordnung und Folgen). Zusätzlich werden aktuelle Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2024 praxisnah erläutert, um Rechtssicherheit und Optimierungspotenziale im Fundraising aufzuzeigen.
Mathias Lindemann ist Rechtsanwalt und seit 1999 spezialisiert auf die steuerliche Beratung gemeinnütziger Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Seit 2000 ist er Dozent an der Fundraising Akademie und Lehrbeauftragter an der Hochschule Wiesbaden. Zudem verfügt er über langjährige Vorstandserfahrung in gemeinnützigen Organisationen.
Teilnahmebeitrag: 280 Euro
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich frühzeitig an.
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Fundraising Akademie gGmbH
Emil-von-Behring-Straße 3
60439 Frankfurt am Main
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